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Klassen - Kompass

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Der Klassenkompass
  • Klasse D
    • Beschreibung:
      Berechtigt das Führen von Kraftwagen zur Personenbeförderung (Omnibus) mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Ein Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg darf mitgeführt werden.Im gewerblichen Güterverkehr ist Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung 3820/85 EWG zu beachten.
      Alle 5 Jahre muss eine ärtzliche Untersuchung erfolgen. Nach Vollendung des 50sten Lebensjahres erfolgt alle 5 Jahre eine ärtzliches Gutschten gemäß der Bestimmungen bei der Erstzuteilung des Führerscheins.
    • Voraussetzung:
      Mindestalter: 21 Jahre
      Klasse B
  • Klasse DE
    • Beschreibung:
      Erweiterung der Klasse D um das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
    • Voraussetzung:
      Mindestalter: 21 Jahre
      Klasse D
  • Klasse D1
    • Beschreibung:
      Beschränkung der Klasse D auf das Führen von Kraftwagen zur Personenbeförderung (Omnibus) mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Ein Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg darf mitgeführt werden. Im gewerblichen Güterverkehr ist Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung 3820/85 EWG zu beachten.
      Der Besitz dieser Klasse ist bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres befreistet. Nach Ablauf der Zeit muss alle 5 Jahre eine ärtzliche Untersuchung erfolgen.
    • Voraussetzung:
      Mindestalter: 21 Jahre
      Klasse B
  • Klasse D1E
    • Beschreibung:
      Erweiterung der Klasse D um das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 12t nicht überschreiten.
    • Voraussetzung:
      Mindestalter: 21 Jahre
      Klasse D1

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