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Klassen - Kompass

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Der Klassenkompass
  • Klasse C
    • Beschreibung:
      Gestattet das Führen von Kraftfahrzeugen (außer Omnibussen) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t - und ohne Führersitz maximal 8 Sitzplätze. Ein Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg darf mitgeführt werden. Im gewerblichen Güterverkehr ist Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung 3820/85 EWG zu beachten.
      Der Besitz dieser Klasse ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Zeit muss eine ärtzliche Untersuchung erfolgen.
  • Klasse CE
    • Beschreibung:
      Erweiterung der Klasse C um das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
    • Voraussetzung:
      Mindestalter: 18 Jahre
      Klasse C
  • Klasse C1
    • Beschreibung:
      Beschränkung der Klasse C auf das Führen von Kraftfahrzeugen (außer Omnibussen) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t bis maximal 7,5t. Die Anzahl der Sitzplätze ohne den Führersitz ist auf 8 Plätze begrenzt. Ein Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg darf mitgeführt werden. Im gewerblichen Güterverkehr ist Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung 3820/85 EWG zu beachten.
      Der Besitz dieser Klasse ist bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres befreistet. Nach Ablauf der Zeit muss alle 5 Jahre eine ärtzliche Untersuchung erfolgen.
    • Voraussetzung:
      Mindestalter: 18 Jahre
      Klasse B
  • Klasse C1E
    • Beschreibung:
      Erweiterung der Klasse C1 um das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 12t nicht überschreiten.
    • Voraussetzung:
      Mindestalter: 18 Jahre
      Klasse C1

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